Fluggastrechte-Reform 2026: Was sich ändert und was nicht
Vielleicht hast du die Schlagzeile gesehen: Die EU reformiert die Fluggastrechte, und alles wird schlechter. Erst ab vier oder sechs Stunden Verspätung noch Geld? So stand es lange im Raum. Passiert ist es nicht. Die Fluggastrechte-Reform 2026 ist zwar beschlossen, sie fällt aber anders aus als befürchtet. Und in Kraft ist sie sowieso noch nicht.
Die gefürchtete 4-Stunden-Grenze kommt nicht
Der Rat der EU-Mitgliedstaaten wollte 2025 genau das: die Grenze für eine Entschädigung bei Flugverspätung von drei auf vier Stunden anheben, bei Langstrecke sogar auf sechs. Schätzungen aus jener Debatte gingen davon aus, dass 60 bis 70 Prozent aller heute Anspruchsberechtigten leer ausgegangen wären. Klingt übel, oder?
Nur: Dieser Vorschlag ist nicht Gesetz geworden. Das Europaparlament hat ihn abgelehnt und an der Drei-Stunden-Schwelle festgehalten (Verbraucherzentrale Bundesverband). Am Ende blieb das bisherige Schutzniveau bei Verspätungen erhalten, so fasst es die Verbraucherzentrale selbst zusammen. Die 250, 400 und 600 Euro je nach Flugdistanz? Genau wie vorher.
Alt gegen neu: die Fluggastrechte-Reform auf einen Blick
Nach aktueller EU-Verordnung 261/2004 stehen dir bei mehr als drei Stunden Verspätung je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro zu (ADAC). Diese Werte ändern sich nicht. Die neue Fluggastrechteverordnung ändert an diesen Beträgen nichts. Was sich ändert, steht in der rechten Spalte.
| Punkt | Bisher (EC 261/2004) | Nach der Reform |
|---|---|---|
| Verspätungs-Schwelle | ab 3 Stunden | ab 3 Stunden (unverändert) |
| Entschädigung | 250, 400, 600 Euro nach Distanz | gleich (unverändert) |
| Handgepäck | nicht garantiert im Preis | im Ticketpreis enthalten (neu) |
| No-Show | Airline darf Rückflug streichen | Streichung wegen verpasstem Hinflug verboten (neu) |
| Frist für Ansprüche | uneinheitlich | einheitlich 9 Monate (neu) |
| Beweislast bei "außergewöhnlichen Umständen" | oft zulasten der Passagiere | strenger für die Airline (neu) |
Ab wann gilt die Fluggastrechte-Reform?
Jetzt der wichtigste Teil für deinen nächsten Flug. Noch gar nicht.
Am 15. Juni 2026 haben sich Parlament und Mitgliedstaaten im Trilog geeinigt. Der Rat der EU gab am 13. Juli 2026 endgültig grünes Licht (DLA Piper). Der Text muss aber erst formal fertig gestellt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. In Kraft treten die neuen Regeln dann 12 Monate und 20 Tage danach, also frühestens 2027. Ein festes Datum gibt's noch nicht. Für dein Ticket heute heißt das schlicht: Es gilt weiter die alte, unveränderte Verordnung.
Was sich wirklich ändert
Die spannenden Neuerungen der Fluggastrechte-Reform stecken woanders. Handgepäck muss künftig im Ticketpreis enthalten sein, und eine Airline darf dich nicht mehr vom Rückflug ausschließen, nur weil du den Hinflug verpasst hast (DLA Piper). Dazu kommen eine einheitliche 9-Monats-Frist für Beschwerden und strengere Regeln dafür, wann eine Airline sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen darf (Bundeskanzleramt Österreich).
Warum das jetzt Thema ist? Allein im ersten Halbjahr 2026 gingen bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr mehr als 29.400 Beschwerden ein, ein Rekord, 83 Prozent davon zu Flügen (ad-hoc-news.de).
Eine Sache noch, damit nichts durcheinandergerät: Bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck greift nicht diese Verordnung, sondern das Montrealer Übereinkommen. Das ist eine andere Rechtsgrundlage, und die Reform rührt daran nicht. Wer wegen eines Streiks oder einer kurzfristigen Streichung Ansprüche prüfen will, findet die konkreten Schritte in unseren Ratgebern zu diesen Fällen. Für die Fluggastrechte-Reform heißt's: Bis mindestens 2027 bleibt für dich alles beim Alten.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die neue Fluggastrechteverordnung schon für meinen Flug?
Nein. Die Fluggastrechte-Reform ist zwar politisch beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Für alle Flüge gilt aktuell weiter die bisherige EU-Verordnung 261/2004. Die neuen Regeln greifen voraussichtlich erst 2027.
Steigt die Verspätungs-Schwelle jetzt auf vier Stunden?
Nein. Dieser Vorschlag kam vom Rat der Mitgliedstaaten, das Europaparlament hat ihn abgelehnt. Es bleibt bei der Drei-Stunden-Grenze. Ab drei Stunden Verspätung am Ziel hast du weiterhin Anspruch auf Entschädigung.
Wie viel Entschädigung gibt es weiterhin bei Flugverspätung?
Je nach Distanz 250, 400 oder 600 Euro. Diese drei Stufen stammen aus der geltenden Verordnung und bleiben in der Reform unverändert. Sie gelten bei Verspätung, Annullierung oder verweigerter Beförderung.
Was ändert sich beim Handgepäck?
Handgepäck muss künftig im Ticketpreis enthalten sein. Du sollst also nicht mehr extra zahlen, um eine kleine Tasche mit an Bord zu nehmen. Diese Regel gilt aber erst, wenn die Reform in Kraft tritt.
Ab wann tritt die Fluggastrechte-Reform in Kraft?
Zwölf Monate und 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Da dieses Datum noch nicht feststeht, rechnen die meisten mit einem Start frühestens 2027. Bis dahin ändert sich für dich nichts.