Flug gestrichen wegen Nahost-Konflikt: Deine Rechte, dein Gepäck, dein Aktionsplan
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Flug gestrichen wegen Nahost-Konflikt: Deine Rechte, dein Gepäck, dein Aktionsplan

Kofferly
Redaktionsteam Unser Content-Team
7 Min. Lesezeit

Über 3.400 Flüge gestrichen. Rund 30.000 deutsche Reisende betroffen. Und du sitzt mit deinem Boarding-Pass in der Hand da und fragst dich: Was jetzt?

Seit Ende Februar 2026 hat der Nahost-Konflikt den Flugverkehr in die Region praktisch lahmgelegt. Laut airliners.de sind an sieben großen Flughäfen Flüge massenhaft ausgefallen. Dubai, Doha, Abu Dhabi, Tel Aviv. Wenn dein Flug wegen eines Kriegsgebiets oder einer Luftraumsperrung gestrichen wurde, hast du Rechte. Aber du musst sie kennen, weil Fluggesellschaften sie dir nicht von alleine erklären.

Egal ob dein Flug gestrichen oder storniert wurde: Die EU-Verordnung kennt klare Unterschiede. Hier ist das Wichtigste.

Welche Flüge sind gerade betroffen?

Lufthansa hat folgende Flüge in den Nahost-Raum gestrichen (Stand Mitte März 2026):

  • Tel Aviv: ausgesetzt bis mindestens 2. April

  • Beirut und Amman: bis 28. März

  • Teheran: bis 30. April

  • Dubai, Abu Dhabi, Erbil, Dammam: teilweise bis Mitte März

Das betrifft nicht nur Lufthansa selbst, sondern auch Austrian, Swiss und Brussels Airlines. Wer seine Lufthansa Gepäckregeln noch nicht kennt, sollte das vor einer Umbuchung nachholen.

Und es geht weit über Israel hinaus. Die Streichungsquoten an den Golfhubs sprechen für sich: Doha 94%, Bahrain 100%, Abu Dhabi 73%. Wer einen Umsteigeflug über die Region gebucht hat, ist genauso betroffen. Das heißt konkret: Auch wenn dein Ticket mit einer europäischen Airline nach Dubai gebucht wurde und du nur kurz umsteigen wolltest, bist du genauso drin wie jemand mit einem Direktflug nach Tel Aviv.

Qatar Airways hat Sonderflüge für gestrandete Passagiere eingerichtet, unter anderem ab Maskat nach Berlin und ab Riad nach Frankfurt. Aber nur mit offizieller Benachrichtigung der Airline.

Das Wichtigste zuerst: Nicht selbst stornieren

Ich weiß, die Versuchung ist groß. Du siehst die Nachrichten, du hast ein mulmiges Gefühl, und du denkst: Lieber ich storniere, bevor es schlimmer wird.

Tu das nicht.

Laut McFlight verlierst du durch eine eigene Stornierung den Anspruch auf Betreuungsleistungen (Hotel, Mahlzeiten, Kommunikation) und machst es der Airline leichter, deine Erstattung abzulehnen. Warte immer auf die offizielle Annullierung. Wer bei einem gestrichenen Flug in ein Kriegsgebiet selbst kündigt, verliert wichtige Erstattungsansprüche und steht deutlich schlechter da.

Deine Fluggastrechte: Kein Schadensersatz, aber trotzdem Geld zurück

Fluggastrechte bei Krieg: Was gilt, was nicht gilt.

Hier gibt's ein großes Missverständnis. Viele denken: Flug gestrichen wegen Kriegsgebiet, also 600 Euro Entschädigung nach EU-Verordnung. So läuft das leider nicht.

Laut ADAC gelten Kriegsereignisse und Luftraumsperrungen als außergewöhnliche Umstände. Die pauschale Ausgleichszahlung (250 bis 600 Euro) entfällt. Das klingt hart, aber du bist trotzdem nicht leer ausgegangen.

Was dir zusteht:

  • Volle Erstattung des Ticketpreises oder kostenlose Umbuchung

  • Betreuungsleistungen (Essen, Getränke, Hotelübernachtung, wenn nötig)

  • Kommunikationskosten (Telefonate, E-Mails)

Pauschalreisende haben es sogar noch besser. Die Verbraucherzentrale bestätigt: Bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts kannst du die Pauschalreise kostenfrei nach §651h BGB stornieren. Keine Gebühren.

Lufthansa-Kunden können ihre Entschädigung und Erstattung direkt über die Lufthansa-Webseite unter "Meine Buchungen" beantragen. Oder den Chat nutzen, wenn die Hotline überlastet ist.

Dein Gepäck: Was die meisten vergessen

Und dann ist da noch dein Koffer. Wenn du ihn schon aufgegeben hast und der Flug wird gestrichen, was passiert dann eigentlich damit?

Wenn du dein Gepäck bereits aufgegeben hast und der Flug annulliert wird, solltest du sofort am Flughafen-Schalter einen PIR (Property Irregularity Report) ausfüllen. Das klingt bürokratisch. Ist es auch. Aber dieser eine Zettel ist der Unterschied zwischen "Airline erstattet Notkäufe" und "du bist auf deinen Kosten sitzen geblieben." Ohne dieses Formular hast du keinen Nachweis.

Laut ADAC kannst du Notgepäck-Käufe (Kleidung, Hygieneartikel) bis ca. 2.000 Euro erstattet bekommen. Das regelt das Montrealer Übereinkommen, und das gilt unabhängig von außergewöhnlichen Umständen.

Was wirklich passiert, wenn dein Koffer nicht ankommt, haben wir in einem ausführlichen Erfahrungsbericht beschrieben.

Stell dir vor: Du sitzt am Transitflughafen Dubai, dein Weiterflug ist gestrichen, und dein Koffer ist schon irgendwo im System. Dann brauchst du nicht nur ein Hotel, du brauchst auch Kleidung und Hygieneartikel. Genau dafür ist das Montrealer Übereinkommen da.

Mein Tipp: Reisedokumente, Medikamente und Wertgegenstände kommen immer ins Handgepäck. Nie aufgeben.

Und falls du viel reist: Ein GPS-Tracker für deinen Koffer gibt dir in genau solchen Chaos-Situationen ein gutes Gefühl. Du siehst in der App, ob dein Gepäck noch am richtigen Ort ist, und kannst den Standort sogar direkt mit der Airline teilen (Apple AirTag (1. Generation) 4er Pack - Finde und behalte Deine Sachen im Blick: Schlüssel, Geldbörsen, Gepäck, Rucksäcke und mehr). Eine Powerbank (Anker Nano Powerbank, 10.000mAh Externer Akku mit 70cm Anker InstaCord Einzugskabel, 45W Max Kompakter Akku, Smart-Display) gehört ebenfalls ins Handgepäck, besonders wenn du weißt, dass du eventuell stunden- oder tagelang auf eine Lösung wartest.

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Schritt-für-Schritt: Was du jetzt tun solltest

Wenn dein Flug wegen Nahost-Konflikt oder eines anderen Kriegsgebiets gestrichen wurde, geh diese Schritte durch:

  1. Abwarten. Nicht selbst stornieren. Auf offizielle Annullierung der Airline warten.
  2. Erstattung beantragen. Online über die Airline-Webseite. Bei Lufthansa: "Meine Buchungen" aufrufen. Wer auf einen anderen Flug umbucht, sollte dabei auch die Umbuchung und zusätzliche Gepäckgebühren (Demnächst) im Blick behalten.
  3. Alles dokumentieren. Screenshots von Stornierungsmails, Quittungen für Essen, Hotel, Taxi aufheben.
  4. PIR ausfüllen. Falls dein Gepäck betroffen ist, sofort am Schalter. Gepäckaufkleber unbedingt aufheben.
  5. Beim Auswärtigen Amt registrieren. Bei aktiver Reisewarnung die ELEFAND-Krisenvorsorgeliste nutzen, falls du gerade im Ausland bist.

Und noch eins: Fahr nicht einfach zum Flughafen, ohne vorher die offizielle Stornierungsmail zu haben. Das klingt selbstverständlich, aber in der Aufregung machen es erstaunlich viele. Spar dir den Trip und die Warterei am Schalter.

Falls du noch Fragen hast, die häufigsten beantworte ich direkt hier:

Häufig gestellte Fragen

Leider nein, das ist der häufigste Irrtum gerade. Kriegsereignisse zählen als außergewöhnliche Umstände nach EU-Verordnung 261/2004. Die pauschale Ausgleichszahlung (250-600 Euro) gibt es nur bei verschuldeten Flugausfällen. Was dir trotzdem zusteht: volle Ticketerstattung oder kostenlose Umbuchung.

Dein Gepäck wird in der Regel am Flughafen eingelagert oder auf dem nächsten verfügbaren Flug nachgeschickt. Fülle sofort einen PIR-Report am Schalter aus. Notgepäck-Käufe sind bis ca. 2.000 Euro erstattungsfähig. Wie du Notgepäck-Kosten erstattet bekommst, zeigt unser Erfahrungsbericht.

Auf keinen Fall. Wer selbst storniert, verliert den Anspruch auf Betreuungsleistungen und riskiert, schlechter gestellt zu werden. Immer auf die offizielle Annullierung durch die Airline warten, das ist entscheidend.

Ja, und das überrascht viele. Die EU-Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Airline. Nur Rückflüge von außerhalb der EU mit nicht-europäischen Airlines sind ausgenommen.

Ja. Bei Vorliegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts können Pauschalreisende nach §651h BGB kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Dein Reiseveranstalter muss den vollen Reisepreis erstatten, das ist gesetzlich geregelt.

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die eine Airline nicht kontrollieren und nicht vermeiden kann: Kriege, Luftraumsperrungen, extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. In solchen Fällen entfällt die pauschale Entschädigung nach EU-Recht, aber Erstattungsansprüche für das Ticket bleiben bestehen.
Ich hoffe, das hilft dir durch die nächsten Stunden, und dass du deine Erstattung ohne großen Stress bekommst.
*Hinweis: Dieser Artikel ist ein journalistischer Ratgeber und keine R...

Quellen

  1. 1 airliners.de
  2. 2 Qatar Airways hat Sonderflüge
  3. 3 McFlight
  4. 4 ADAC
  5. 5 Verbraucherzentrale
  6. 6 Lufthansa-Webseite
  7. 7 ADAC
  8. 8 Auswärtigen Amt