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Feuerzeug im Flugzeug 2026: Die Regeln für Feuerzeuge, E-Zigaretten und Akkus

Feuerzeug im Flugzeug 2026: Die Regeln für Feuerzeuge, E-Zigaretten und Akkus

Feuerzeug im Flugzeug, E-Zigarette im Rucksack: die meisten Passagiere denken an zwei verschiedene Kontrollen. Dabei prüft die Security bei beiden dasselbe: Kann das Ding von selbst Feuer fangen? Wenn ja, gehört es an den Körper oder in die Kabine, nie in den aufgegebenen Koffer.

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Feuerzeug im Flugzeug: eins, am Körper, sonst nichts

Laut Luftfahrt-Bundesamt ist pro Person genau ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer erlaubt (Stand: LBA-Passagierinformation, 2026). Und zwar am Körper, in der Hosentasche. Nicht im Handgepäck. Nicht im Koffer.

Zwei Sonderfälle gehen regelmäßig schief:

  • Sturmfeuerzeuge mit Jet-Flamme sind laut LBA überall verboten, auch am Körper. Es zählt die Flamme, nicht die Größe.

  • Benzinfeuerzeuge vom Zippo-Typ sind am Körper erlaubt, solange der Brennstoff im Docht aufgesaugt ist. Frei schwappender Brennstoff ist überall verboten. Fast jeder Ratgeber schreibt „muss leer sein". Nicht ganz.

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E-Zigarette und Akkus: Kabine ja, Koffer nie

Das Luftfahrt-Bundesamt ist eindeutig: E-Zigaretten im Flugzeug gehören nur in die Kabine, ins Handgepäck oder an den Körper (Stand: LBA, 2026). Im aufgegebenen Gepäck sind sie verboten. Ausgeschaltet? Zählt nicht. An Bord benutzen oder laden? Auch nicht.

Gegen versehentliches Auslösen in der Tasche hilft eine feste Hülle wie das Hardcase Schutztasche für E-Zigarette. Liquid und Ersatzcoils hält ein Reise-Etui wie das E-Zigarette Reise-Etui für Liquid und Zubehör zusammen.

Akku-Grenzwerte: 100 Wh, 160 Wh, Ende

Nach den IATA-Richtlinien gilt für Lithium-Akkus (Stand: IATA, 2026):

  • bis 100 Wh: im Handgepäck ohne Rückfrage

  • 100 bis 160 Wh: nur mit vorheriger Genehmigung der Airline, maximal zwei Ersatzakkus

  • über 160 Wh: gar nicht

Diese Grenzwerte gelten nicht nur für Powerbanks, sondern für jeden Lithium-Akku an Bord, auch für E-Bike- und Werkzeug-Akkus. Powerbanks haben noch eigene, strengere Detailregeln je Airline. Airline-Übersicht und Wh-Rechner findest du in unserem Powerbank-Guide 2026. Ersatzakkus und Powerbanks dürfen nie in den Koffer. Wie unser Schwesterblog Ampcarry vorrechnet, kommst du von mAh auf Wh über die Formel (mAh ÷ 1000) × Volt. Lose Zellen packst du besser in eine feuerfeste Tasche wie das PAWBOSE Lipo Safe Bag – Feuerfeste Akku-Schutztasche (2er Set), Pflicht ist das aber nicht.

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Was sich 2026 geändert hat

Die Lufthansa Group hat ihre Powerbank-Regeln zum 15. Januar 2026 verschärft: maximal zwei Powerbanks, nur im Handgepäck, kein Laden an Bord. Verstaut wird am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz, nicht im Gepäckfach über dir. Andere Airlines ziehen nach, eine weltweit einheitliche Regel gibt es bisher nicht. Die Details zur neuen Lufthansa-Regel liest du in unserem Bericht zum Lufthansa Powerbank-Verbot 2026.

Also: Feuerzeug im Flugzeug nur am Körper, Vape und Akkus in die Kabinentasche. Und vor dem nächsten Flug kurz die Wattstunden auf dem Akku nachlesen, das spart dir die Diskussion am Gate.

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Häufig gestellte Fragen

Darf ein Feuerzeug ins Handgepäck?

Nein. Ein Feuerzeug im Handgepäck ist nicht erlaubt. Erlaubt ist es nur am Körper, also in der Hosen- oder Jackentasche. Im Handgepäck und im Koffer ist es verboten. Genau der Fehler, den viele machen: Feuerzeug „sicherheitshalber" ins Rucksackfach statt in die Hosentasche. Und verlieren es an der Kontrolle.

Was passiert, wenn ein Feuerzeug im Koffer liegt?

Meist wird das Gepäckstück geöffnet, das Feuerzeug entnommen und entsorgt. Der Koffer fliegt weiter. Ernster wird es erst bei größeren Mengen Brennstoff, weil das unter die Gefahrgutregeln fällt.

Wie viel mAh darf ein Akku im Flugzeug haben?

Airlines rechnen nicht in mAh, sondern in Wattstunden. Die Umrechnung: (mAh ÷ 1000) × Volt. Eine Powerbank mit 20.000 mAh und 3,7 V kommt auf rund 74 Wh und bleibt damit unter der 100-Wh-Grenze.

Darf ich meine E-Zigarette im Flugzeug laden?

Nein. Laut Luftfahrt-Bundesamt dürfen E-Zigaretten an Bord weder benutzt noch geladen werden, auch nicht über die USB-Buchse am Sitz. Bei den Airlines der Lufthansa Group gilt seit Januar 2026 dasselbe für Powerbanks.

Quellen

  1. Luftfahrt-Bundesamt lba.de
  2. Luftfahrt-Bundesamt lba.de
  3. IATA-Richtlinien iata.org
  4. Ampcarry ampcarry.com
  5. Lufthansa Group business.lufthansagroup.com

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